Wissen
Glossar
Kurze, faktische Definitionen rund um KI in der Psychotherapie, DSGVO und das deutsche Gesundheitswesen. Alphabetisch sortiert.
- § 203 StGB (Berufsgeheimnis)
- Strafrechtliche Schweigepflicht für Heilberufe in Deutschland. Verstöße sind Straftaten. Auftragsverarbeiter (z. B. Cloud-Anbieter) müssen über § 203 Abs. 4 StGB rechtssicher eingebunden werden. Lokale Datenverarbeitung, wie bei VIVAM GUIDE, vermeidet diese Konstellation vollständig.
- Approbation (Psychotherapie)
- Staatliche Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung des Berufs als Psychotherapeut:in in Deutschland. Wird nach erfolgreicher Hochschulausbildung (Master Psychotherapie oder ältere Wege) und ggf. Weiterbildung gemäß PsychThG erteilt. Voraussetzung u. a. für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen.
- Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
- Datenverarbeitung im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen durch einen Dritten (z. B. SaaS-Anbieter). Erfordert einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit den in Art. 28 Abs. 3 DSGVO genannten Pflichtinhalten. Bei Datenverarbeitung in Drittländern (z. B. USA) zusätzlich Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO.
- Dokumentationspflicht in der Psychotherapie
- Approbierte Psychotherapeut:innen sind nach § 630f BGB verpflichtet, alle aus fachlicher Sicht wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung in einer Patientenakte zu dokumentieren. Aufbewahrungsfrist: mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung (§ 630f Abs. 3 BGB).
- DSGVO
- Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679). Regelt EU-weit die Verarbeitung personenbezogener Daten. Für Gesundheitsdaten gilt der besondere Schutz nach Art. 9 DSGVO; eine Verarbeitung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig (z. B. ausdrückliche Einwilligung, Heilbehandlung).
- Einwilligung (Art. 7 DSGVO)
- Freiwillige, informierte, ausdrückliche und vorherige Zustimmung der betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer Daten. Muss jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar sein. Bei Patient:innen in der Psychotherapie sollte die Einwilligung zur Audio-Aufnahme schriftlich und gesondert eingeholt werden.
- GoBD
- Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Für Praxisrechnungen relevant: Aufzeichnungen müssen nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sein.
- Heilbehandlung (§ 4 Nr. 14 UStG)
- Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin durch approbierte Berufsgruppen. Konsequenz: Psychotherapeut:innen sind in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Bruttopreis von SaaS-Tools entspricht damit den tatsächlichen Kosten.
- Lokale KI (On-Premise-KI)
- KI-Verfahren, deren Inferenz vollständig auf Hardware in der Einrichtung der Nutzer:in stattfindet, ohne Datenübertragung an externe Cloud-Dienste. Vorteil: Patientendaten verlassen die Praxis nicht; gesetzliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) und DSGVO sind leichter einzuhalten.
- LoRA (Low-Rank Adaptation)
- Verfahren zur ressourcenschonenden Anpassung großer Sprachmodelle. Statt das gesamte Modell neu zu trainieren, werden niedrigrangige Matrizen ergänzt, die einzelne Modellschichten gezielt verändern. Bei VIVAM GUIDE ermöglicht LoRA die kontinuierliche Personalisierung des Sprachmodells pro Praxis bei minimalem Datentransfer.
- MDR (Medical Device Regulation)
- EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte. Software, die für medizinische Zwecke (Diagnose, Therapie, Überwachung) bestimmt ist, kann unter die MDR fallen und ist dann CE-pflichtig. Die Klassifizierung (z. B. Klasse IIa) bestimmt das Konformitätsbewertungsverfahren.
- Pseudonymisierung vs. Anonymisierung
- Pseudonymisierte Daten lassen sich mit Zusatzwissen wieder einer Person zuordnen und unterliegen weiterhin der DSGVO. Anonymisierte Daten sind dauerhaft nicht mehr zuordenbar und fallen aus dem Anwendungsbereich der DSGVO. Die LoRA-Modellparameter, die VIVAM aus den Praxen erhält, sind anonymisiert.
- TDDDG
- Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (in Kraft seit 14. Mai 2024, Nachfolger des TTDSG). Regelt insbesondere das Setzen von Cookies und ähnlichen Speicher-/Auslesetechniken auf Endgeräten. § 25 TDDDG verlangt für nicht-essenzielle Cookies eine ausdrückliche Einwilligung.
- VIVAM GUIDE
- Lokal betriebene KI-Software zur automatischen Erstellung strukturierter Therapieakten in Psychotherapiepraxen. Verarbeitet Audio offline auf einem Apple Mac Mini, ohne Cloud-Übertragung. Anbieter: VIVAM GmbH, Aachen.
- VIVAM LLM
- Eigens für die psychotherapeutische Dokumentation trainiertes Sprachmodell (Large Language Model). Wird ausschließlich lokal in der Praxis ausgeführt und mittels Low-Rank-Adaptation (LoRA) an die jeweilige Praxis angepasst.
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