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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hinweis: Diese Erklärung wird fortlaufend aktualisiert. Das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 erfasst auch digitale Dienste des elektronischen Geschäftsverkehrs mit Verbraucher:innen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Website und unsere Dienste an den Stand der Technik anzupassen.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://vivam.io veröffentlichte Website der VIVAM GmbH sowie für die über diese Website angebotenen digitalen Dienste des elektronischen Geschäftsverkehrs (insbesondere der Abschluss des Abonnements für VIVAM GUIDE unter vivam.io/checkout).

Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) sowie die europäische Norm EN 301 549, die die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1/2.2 Konformitätsstufe AA übernimmt.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nach Selbsteinschätzung der VIVAM GmbH teilweise vereinbar mit den Anforderungen der WCAG 2.2 Stufe AA.

Folgende Bereiche entsprechen bereits den Anforderungen:

  • Semantisch strukturierte Inhalte (Überschriften-Hierarchie, Listen, Landmarken).
  • Tastaturbedienbarkeit der zentralen Flows (Navigation, Cookie-Banner, Kontaktformular, Checkout, Terminauswahl).
  • Selbst betriebene Terminauswahl (Demo- und Installationstermine) auf Basis nativer Buttons und Radio-/Auswahlgruppen – vollständig per Tastatur nutzbar; keine Einbindung externer Widgets.
  • Dialoge mit role="dialog", aria-labelledby und Fokus-Handling.
  • Responsives Layout, das bis zu einer Skalierung von 400 % lesbar bleibt (WCAG 1.4.10 Reflow).
  • Vermeidung reiner Farbkodierung zur Informationsvermittlung.
  • Berücksichtigung der Nutzer:innen-Einstellung prefers-reduced-motion: reduzierte Animationen in diesem Fall.

Folgende Punkte sind noch nicht abschließend geprüft oder umgesetzt:

  • Vollständige Prüfung aller Farbkontraste nach WCAG 1.4.3 (Mindestkontrast 4,5:1 für Text, 3:1 für große Schrift/UI-Komponenten) insbesondere auf der Produkt- und Preis-Seite.
  • Alternativtexte für sämtliche Bilder und Icons prüfen (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
  • Die Zahlungsseite unseres Payment-Dienstleisters Mollie B.V. liegt außerhalb unseres direkten Einflussbereichs und wird durch den Anbieter verantwortet. Wir beobachten dessen Konformität mit WCAG 2.2 AA und stehen bei Bedarf in Kontakt.
  • Screenreader-Tests mit NVDA, JAWS und VoiceOver über alle Bestellprozess-Schritte.

3. Nicht barrierefreie Inhalte (Ausnahmen)

Soweit Inhalte auf Grund einer unverhältnismäßigen Belastung im Sinne des § 17 BFSG oder wegen einer grundlegenden Änderung des Dienstes nicht vollständig barrierefrei bereitgestellt werden können, machen wir dies hier ausdrücklich kenntlich. Derzeit berufen wir uns auf keine solche Ausnahme.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16. April 2026 erstellt und beruht auf einer internen Prüfung (Selbstbewertung) auf Basis der WCAG 2.2 Stufe AA sowie der EN 301 549. Eine Überprüfung erfolgt mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen der Website.

5. Feedback und Kontaktangaben (Barrieren melden)

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, die Sie an der Nutzung der Website hindern, oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Bitte kontaktieren Sie uns:

VIVAM GmbH
Jülicher Straße 209 Q–S, 52070 Aachen
E-Mail: barrierefreiheit@vivam.io
Betreff: „Barrierefreiheit – vivam.io"

Wir bestätigen den Eingang Ihrer Mitteilung in der Regel innerhalb von 2 Werktagen und bemühen uns, identifizierte Barrieren kurzfristig zu beheben.

6. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit unserer Reaktion auf eine Rückmeldung nicht einverstanden sein oder nach Ablauf von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde für das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz wenden:

Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Kronenstraße 6, 10117 Berlin
E-Mail: info@bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Web: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

Für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist in Deutschland die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) / Marktüberwachung BFSG in Verbindung mit den jeweils zuständigen Landesbehörden verantwortlich. Aktuelle Zuständigkeiten können über die Bundesfachstelle erfragt werden.

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